Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2

Brandwarnanlage nach DIN VDE 0826-2, Bild: Eisenhans/Fotolia
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Was fehlt bisher zwischen einer Rauchwarn-, Hausalarm- und einer Brandmeldeanlage? Es ist die Brandwarnanlage (BWA) – manchmal auch Branderkennungsanlage (BEKA) genannt.

Die Brandwarnanlage füllt die Lücke zwischen kostenintensiven Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675 und Hausalarmanlagen (HAA) mit manuellen Tastern. Rauchwarnmelder – auch funkvernetzte – nach DIN 14676 dürfen nur in Wohnungen eingesetzt werden und haben keine zentrale Anzeige.

Werden Rauchwarnmelder in Kindertagesstätten, Hotels (bis 60 Betten), Heimen, Restaurants und anderen ungeregelten Sonderbauten verwendet, dann befindet man sich formell in einer Grauzone. Mit der Brandwarnanlage und der neuen Vornorm DIN VDE  V 0826-2 (veröffentlicht im Juli 2018) gehört die Grauzone endlich bald der Vergangenheit an.

Eine BMA nach DIN 14675 muss laut der Norm auf die Feuerwehr aufgeschaltet werden – eine BWA jedoch nicht und das ist auch gut so. Bei vielen Bauwerken geht es nicht um die Kompensation von baulichen Mängeln und damit um eine schnellere Alarmierung der Feuerwehr, sondern allein um die Warnung anwesender Personen.

Im Gegensatz zu funkvernetzten Rauchwarnmeldern, bei denen man nicht weiß, welcher Melder ausgelöst hat, kann die Brandwarnanlage mit einer kleinen Zentrale anzeigen, welcher Melder ausgelöst hat. Zusätzlich sind die Instandhaltungskosten geringer, wie auch die Anforderungen an die Notstromversorgung. Für eine Brandwarnanlage stehen außerdem viele verschiedene Meldertypen, wie Rauchmelder, Wärmemelder, Kombimelder und weitere nach DIN EN 54, bereit.

Die Vornorm DIN VDE V 0826-2 regelt die Projektierung, den Aufbau und den Betrieb einer Brandwarnanlage.

Hier eine Auswahl an Anbietern einer Brandwarnanlage:

 

Autor dieses Beitrages:

Hans-Otto Weisenseel, Brandschutz

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