Energiemanagement und Energiemanagementsysteme

Energiemanagement
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Aus aktuellem Anlass befasst wir uns in diesem Beitrag mit Energiemanagement und Energiemanagementsystemen. Durch die Novelle des Energie- und Stromsteuerungsgesetzes, welche am 1. Januar 2013 in Kraft trat, wurde eine Nachfolgeregelung zum bisherigen § 55 des Energiesteuergesetzes, in dem der Spitzenausgleich geregelt ist, geschaffen.

Die neue Regelung gilt zunächst 10 Jahre und setzt für einen entsprechenden Steuervorteil ein Energiemanagement voraus. Bisher war die Voraussetzung für einen entsprechenden Spitzenausgleich eine
Beantragung beim Hauptzollamt. Seit dem 1. Januar 2013 hat sich dies in der Weise geändert, dass die Unternehmen eine Effizienzsteigerung von 1,3 % im Jahr (später 1,35 %/a) nachweisen müssen. Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen. In der Novelle ist beschrieben, dass die Unternehmen ab 2013/2014 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen und dieses spätestens 2015 zertifiziert haben müssen. An Stelle der aufgeführten Energie- und Umweltmanagementsysteme haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit alternative Systeme als unbürokratische Maßnahme zur Energieeffizienz zu betreiben, solange diese den Forderungen der DIN EN 16247-12 genügen.

Definition „Energiemanagement“

Unter Energiemanagement versteht man die vorrausschauende, organisierte und systematisierte Koordinierung von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.

Definition „Energiemanagementsystem“

Energiemanagementsysteme umfassen die zur Verwirklichung des Energiemanagements erforderlichen Organisations- und Informationsstrukturen einschließlich der hierzu benötigten technischen Hilfsmittel (z. B. Hard- und Software) und stellt einen Prozess/ Kreislauf dar.

Das Modell eines Energiemanagementsystems ist in der DIN EN ISO 50001 aufgebaut nach dem Prinzip des PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check,Act). Es ist definiert durch die Gesamtheit der miteinander zusammenhängenden oder interagierenden Elemente zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele.

 

Konkrete Vorgaben aus der Novelle

Aus den definierten Systemen ergeben sich in der Novelle konkrete Vorgaben, was die einzelnen Unternehmen erreichen müssen, um weiterhin die Gewährung einer Steuerersparnis zu erhalten. Hierfür ist die Erreichung einer höheren Energieeffizienz erforderlich. Als Ausgangsbasis für die Energieintensität wird der Durchschnitt aus den Jahren 2007 bis 2012 herangezogen. Die wichtigste Bezugsgröße für die Beurteilung der Energieeffizienz ist die Energieintensität (festes Verfahren des Bundes). Bezugsgröße hierbei ist GJ / 1.000 € Bruttoproduktionswert.

Die Stromentlastung wird gewährt, wenn für die Antragsjahre 2013/2014 vom Unternehmen nachgewiesen wer- den kann, dass im Antragsjahr oder früher ein Energiemanagementsystem begonnen wurde.

Die Rückerstattung der Steuer ist ab 2016 nur noch möglich, wenn alle Wirtschaftszweige zusammen seit 2013 ihre Energiesparziele kontinuierlich erreichen. Hierbei betrifft die Regelung swohl das Strom- als auch Energiesteuergesetz, so dass jährlich 1,3 % Strom und 1,3 % sonstige Energien (insbesondere Brennstoff) eingespart werden müssen (ab 2015 1,35 %/a).

Wird festgestellt, dass die Ziele der Energieeinsparung nicht erreicht wurden, so werden lediglich folgende Steuerentlastungen gewährt:

  • zu 60 %, wenn die Bundesregierung feststellt, dass der vorgesehene Zielwert zur Reduzierung der Energieintensität zu mindestens 92 % erreicht wurde,
  • zu 80 %, wenn die Bundesregierung feststellt, dass der vorgesehene Zielwert zur Reduzierung der Energieintensität zu mindestens 96 % erreicht wurde.

Ab 2017 fehlt momentan noch eine Regelung, es ist aber davon auszugehen, dass die jährliche Ersparnis bei mindestens 1,35 %/a liegen muss.

Um erste Potentiale im Unternehmen zu erkennen ist der Initialbericht gemäß den Richtlinien der BAFA ein sinnvolles Instrument. Hierbei werden dann verschiedene Kenngrößen mit ähnlichen Unternehmen aus der gleichen Branche verglichen und so eine Möglichkeit von effizienten Ziel- und Richtwerten für das Energiemanagement einfacher.

Wenn Sie einen solchen Termin bzw. ein Angebot für eine Initialberatung nach BAFA-Richtlinien wünschen, können Sie gerne auf uns zukommen.

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