Schluss mit Kita-Lärm – Verbessern wir die Raumakustik!

Schluss mit Kita-Lärm - Verbessern wir die Raumakustik!
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Heutzutage gehören Kindertagesstätten zu den wichtigsten Einrichtungen in Deutschland, da sie wesentlich zur Funktion unserer Gesellschaft beitragen. Und immer mehr Kleinkinder besuchen eine Betreuungseinrichtung.

Je nach Bundesland verbringen Kinder ca. 31 bis 45 Wochenstunden in Kindertagesstätten. Neben gut ausgebildetem Personal müssen für eine optimale Entwicklung der Kinder auch die räumlichen Gegebenheiten stimmen.

In allen Bundesländern außer Baden-Württemberg ist die DIN 18040 baurechtlich eingeführt, welche wiederum auf die DIN 18041 zur Bestimmung der Nachhallzeit (auch im Hinblick auf Inklusion) verweist. Es wird Zeit für die baurechtliche Einführung auch in Baden-Württemberg und deshalb geben wir Ihnen heute einen Überblick zu Lärm in Kitas.

Kindern gehört die Zukunft. Deshalb verdienen gerade sie ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit, Fürsorge und Förderung. Seit dem 1. August 2014 haben Kinder von 1 bis 3 Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Seither stehen Städte und Gemeinden in der Pflicht, ausreichend Betreuungsplätze bereit zu stellen. Neben neu errichteten Gebäuden werden auch bestehende Gebäude zu Kitas umfunktioniert. Oft bleibt die Raumakustik wegen Zeitnot, klammen Kassen und auch mangelnder Kenntnis auf der Strecke. Die Folgen können unter Umständen sehr viel teurer werden.

Auswirkungen von Lärmbelastungen in Kindertagesstätten

Kinder sind laut, sie lachen, schreien, rennen, spielen, weinen und freuen sich. Stühle und Tische werden gerückt, Sachen fallen zu Boden und gehen kaputt. All dies sind Lärmquellen in den Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung. Und Lärm bedeutet für Kinder wie auch Betreuer Stress, sowohl physisch als auch psychisch. Zwei Drittel aller Erzieher berichten laut einer Umfrage von Verdi über hohe bzw. sehr hohe Lärmbelastungen am Arbeitsplatz.

Sind die raumakustischen Gegebenheiten wie die Nachhallzeit suboptimal, so erhöht sich die Lärmbelastung noch einmal zusätzlich.

Der Zusammenhang zwischen zu hoher Nachhallzeit und erhöhtem Lärm lässt sich wie folgt darstellen: eine hohe Nachhallzeit erschwert generell das Verstehen von Sprache. Dies führt zu Unruhe und dazu, dass lauter gesprochen wird. Sprechen viele Menschen zur selben Zeit lauter, erhöht sich der gesamte Geräuschpegel im Raum. Es wird immer anstrengender sich verständlich zu artikulieren und sich gegenseitig zu verstehen. Dieser Kreislauf wird „Lombard- Effekt“oder „Kneipeneffekt“genannt.

Dabei ist es erwiesen, dass Kinder bis 6 Jahre im Störgeräusch wesentlich schlechter verstehen als ältere Kinder oder Erwachsene. Sie benötigen einen besseren Signal- Rausch-Abstand (SNR), um die Informationen der Sprache aus dem Störgeräusch aufnehmen zu können. Daneben führt Lärm zu Konzentrationsschwierigkeiten, Anspannung, Erschöpfung, Verärgerung, Stress und Nervosität, um nur einige Auswirkungen aufzuführen. Bei langjähriger Lärmbelastung können gesundheitliche Beschwerden, wie Bluthochdruck und Gehörschädigungen auftreten und die Leistungsfähigkeit im Alltag sinkt.

Und diese Problematik betrifft nicht nur Kindertagesstätten, sondern auch andere Bildungseinrichtungen, z. B. viele Schulen. Zum Schutz der Beschäftigten vor zu hoher Lärmexposition am Arbeitsplatz gibt es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Diese legt Grenzwerte bzw. Auslösewerte für einen 8-Stunden Arbeitstag fest. Ist der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel (LAeq) gemessen und gemittelt über 8 Stunden ≥ 80 dB oder der Spitzenpegel 135 dB, muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei einem LAeq von ≥ 85 dB oder bei Spitzenpegeln ab 137 dB, muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass der Gehörschutz am Arbeitsplatz getragen wird. Diese Werte können in Kitas durchaus erreicht werden. Jedoch ist ein Gehörschutz für Erzieher sehr unpraktisch, da die Kommunikation zwischen Kind und Erzieher sehr leiden würde. Auf gutes Hören kann man im Betreuungsalltag nicht verzichten! Die Richtlinie VDI 2058, Blatt 3 beschreibt die Beziehung zwischen der lärmbedingten Belästigung, physischen und psychischen Belastungen und der Gesundheit, dem Wohlbefinden und der Effizienz bei der Ausführung verschiedener Tätigkeiten und legt dafür Beurteilungspegelgrenzen für die auf den Arbeitsplatz einwirkenden Störgeräusche fest. Für den Beruf des Erziehers wird eine Beurteilungspegelgrenze von 70 dB veranschlagt.

Diese Grenze wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Somit besteht dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der Lärmsituation in Kitas.

Ermittlung der Nachhallzeit zu Beurteilung der Raumakustik in Kitas

Die DIN 18041:2015 – „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ – gibt Anforderungen für die Nachhallzeit in Räumen mit diffusem Schallfeld vor. Die Nachhallzeit ist eine der wichtigsten Größen zur Beurteilung der Raumakustik. Sie ist definiert als die Zeit die vergeht, bis nach dem Abschalten einer Schallquelle ein Pegelabfall von 60 dB registriert wird. Die Raumanregung erfolgt zum Beispiel mit einem „rosa Rauschen“.

Berechnet wird sie allgemein nach der Sabineschen Formel:

T = 0,163 V/A
V = Volumen des Gruppenraumes in m3
A = Äquivalente Absorptionsfläche in m2

Die Nachhallzeit ist neben der Raumgröße auch von der Anordnung schallreflektierender und schallabsorbieren- der Flächen abhängig. Die äquivalente Absorptionsfläche A ist eine gedachte Oberfläche im Raum, welche den Schall vollständig absorbiert.

Laut DIN 18041:2015 fallen Gruppenräume von Kindertagesstätten in die Raumgruppe A3 („Unterricht / Kommunikation“ (bis 1.000 m3) sowie „Sprache / Vortrag inklusiv“). Anhand dieser Raumgruppe lässt sich für jeden beliebig großen Raum eine Sollnachhallzeit TSollerrechnen.

Die Messung der Nachhallzeit ist in DIN 3382-2 beschrieben. Dazu werden eine ungerichtete Schallquelle sowie ungerichtete Mikrofone und ein Analysegerät verwendet. Standardmäßig werden 6 Sender-Mikrofon-Kombinationen gemessen mit jeweils 2 Senderpositionen, 2 Mikrofonpositionen und 2 Abklingvorgängen. Die Messung erfolgt stets im Oktavbereich von 125 Hz bis 4.000 Hz und wird zu einem T-Wert gemittelt.

In DIN 18041:2015, Bild 2, wird ein Toleranzbereich der Nachhallzeit in Abhängigkeit zur Frequenz angegeben. Die einzelnen Werte ergeben sich aus der Division der real gemessenen Nachhallzeitwerte, geteilt durch den errechneten TSoll-Wert. Aus der so ermittelten Kurve lässt sich ablesen, in welchen Frequenzen die Nachhallzeit zu hoch ist.

Maßnahmen zur Lärmminderung in Kitas

Eine effektive Methode zur Minderung von Lärm stellt die Verringerung der Nachhallzeit durch den Einbau von Absorberflächen in den jeweiligen Räumen dar. Die Absorptionseigenschaft eines Absorbers wird durch den α-Wert beschrieben:
• Ist α= 0, wird die auftreffende Schallenergie vollkommen reflektiert.
• Ist α= 1, wird die auftreffende Schallenergie vollkommen absorbiert.
• Ist α= 0,5, wird jeweils die Hälfte der Schallenergie absorbiert bzw. reflektiert.

Bei Absorbern unterscheidet man zwischen porösen Absorbern mit durchgehend offenen Poren und Resonatoren. Bei porösen Absorbern wird der kinetische Teil der Schallenergie in Wärme umgewandelt. Die Absorption bei Resonatoren beruht zum größten Teil auf dem Helmholtz-Prinzip. Poröse Absorber absorbieren im mittleren und vor allem im hohen Frequenzbereich sehr gut, während Resonatoren am effektivsten bei tiefen und mittleren Frequenzen Schall schlucken. Es ist auch möglich, beide Typen zu kombinieren, um damit einen breitbandigen Absorptionsgrad zu erreichen.

Durch Umstellen der Sabineschen Formel lässt sich ermitteln, wie viel zusätzliche Absorptionsfläche in den einzelnen Oktavbändern fehlt. Anhand dieser Berechnung kann eine Auswahl an Absorbern getroffen, sowie die benötigte Fläche bestimmt werden.

Fazit zur Lärmbelastung in Kitas

Um gegen die hohe Lärmbelastung in den betroffenen Betreuungseinrichtungen vorgehen zu können, muss allen Beteiligten das Thema bewusst gemacht werden.

Es gilt zu erörtern, wo in der Kita die Brennpunkte liegen, um Konzepte für eine Lärmminderung zu entwickeln. Dabei sollten auch Anregungen von anderen Einrichtungen eingeholt werden, die sich mit der Thematik schon auseinandergesetzt haben. Hierbei können wichtige Erfahrungen übermittelt und Ansatzpunkte gegeben werden. Schon Ansätze wie die Einführung von Ruhe- und Entspannungsphasen über den Tag verteilt, können zu einer entspannteren Atmosphäre beitragen.

Desweitern können Akustikexperten für raumakustische Messungen herangezogen werden und bei der Beratung und Umsetzung einer akustischen Sanierung behilflich sein.

Eine günstigere Alternative zur Anbringung von Absorbern durch eine Fachfirma besteht darin, dass z. B. Eltern und Erzieher in Eigenregie Absorber in den betroffenen Räumen anbringen. Dafür stellen einige Firmen einfach handzuhabende Materialien zur Verfügung. Vor solch einer Durchführung ist es wichtig prüfen zu lassen, ob das Anbringen der Absorber überhaupt sinnvoll ist und welche Absorptionseigenschaften die Absorber haben müssen.

Um die Gesundheit der Beschäftigten und die Entwicklung der Kinder nicht zu gefährden, sollte großen Wert auf optimale räumliche Bedingungen gelegt und investiert werden. Die Folgeschäden für die Gesellschaft und den Staat wären mit Sicherheit größer als die jetzigen Investitionen.

Die IFB Ingenieure beraten Sie hierzu gerne – sprechen Sie uns an!

 

 

 

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