GEG-Berechnung, Wärmeschutz, Energieausweis
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert sowohl für Neubauten als auch teilweise für Sanierungsvorhaben die detaillierte Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes. Während bei Wohnhäusern lediglich der Energiebedarf für die Raumheizung und den Warmwasserbedarf ermittelt wird, erfolgt für Nichtwohngebäude eine detaillierte Bilanzierung der notwendigen Energien für Heizung, Kühlung, Warmwasser, Beleuchtung und Lüftung.
Der Energieausweis resultiert aus der detaillierten Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Die Ausstellung eines Energieausweises ist sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten möglich.
Wir stehen Ihnen für jegliche Fragen gerne zur Verfügung.