Technischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Technischer Brandschutz
Weitere Leistungen
Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, welche Feuer und Rauch durch Brandmelder erkennt, Personen im Gebäude alarmiert und ggf. die Feuerwehreinsatzkräfte informiert. Als Brandmelder kommen automatische Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder, Mehrkriterienmelder und Handfeuermelder zum Einsatz.
Unsere BMA-zertifizierten Fachplaner können Sie hierbei mit den erforderlichen Regelwerken DIN 14675, DIN VDE 0833-2, DIN EN 54 und weiteren Normen unterstützen.
Mit der BMA können verschiedene brandschutztechnische Einrichtungen angesteuert werden. Zum Aufzeigen der Anlagenverknüpfungen und zum Durchführen einer Wirk-Prinzip-Prüfung kann eine Brandfallsteuermatrix erforderlich sein.
Sprachalarmierung
Eine Sprachalarmierung (SAA) nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-4 ist Teil einer Lautsprecheranlage und wird bei Bedarf zusammen mit einer Brandmeldeanlage geplant und errichtet. Die Anlage informiert die sich im Gebäude aufhaltenden Personen über eine Gefahr. Dabei ertönt eine Sprachdurchsage, welche Anweisungen zum geordneten Verlassen des Gebäudes erteilt. Die Anweisungen können nach Bedarf auch in unterschiedlichen Sprachen erfolgen (z. B. in großen Einkaufszentren) oder mittels bekannter Musik/Melodie.
Sicherheitsbeleuchtung
Die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) wird aktiv sobald die allgemeine Stromversorgung ausfällt. Dies geschieht mittels einer zentralen Sicherheitsstromversorgung (Zentralakku oder Notstromaggregat) oder dezentral über batteriegepufferte Sicherheitsleuchten.
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Gebäuden aufgrund der nicht ausreichenden natürlichen Beleuchtung erforderlich, da Personen bei Stromausfall Gefahr laufen, die Orientierung zu verlieren und es infolgedessen zu Unfällen kommen kann. Sicherheitsbeleuchtungen können außerdem erforderlich sein bei Sonderbauten, wie z. B. Versammlungsstätten, Industriegebäuden, Hochhäusern und weiteren Sonderbauten.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist nach DIN EN 1838 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3 auszuführen und so auszulegen, dass der öffentliche Verkehrsraum erreicht werden kann.
Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Es wird unterschieden zwischen einfachen Rauchableitungen (Öffnung zur Rauchableitung) und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Zusätzlich kann eine RWA mittels Ingenieurmethode durch eine Rauchsimulation (Computersimulation) berechnet werden.
Je nach Vorschrift werden nur Öffnungen zur Rauchableitung oder RWA (meist im Industriebau oder Hochhäusern) gefordert. RWA verfügen ebenso wie die Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen über eine Sicherheitsstromversorgung oder über pneumatische Zylinder mit CO2-Patronen.
Des Weiteren können an diese Anlagen je nach Bundesland erhöhte Prüfanforderungen gestellt werden.
Brandfallmatrix
Eine Brandfallmatrix (auch Steuermatrix oder Brandfallsteuermatrix) stellt eine tabellarische Übersicht über die Verknüpfung und das Zusammenwirken zwischen der Brandmeldeanlage und anderen technischen Anlagen für den Brandfall dar.
Zum Beispiel:
- Meldung eine Brandes an die örtliche Feuerwehr
- Auslösung einer internen Alarmierung oder anderen Alarmierungsarten zur Evakuierung der Personen
- Ansteuern von Lüftungsanlagen
- Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzügen
- Ansteuern von Aufzügen
- Aktivieren einer Feuerlöschanlage
- Ansteuern von Sonnenschutzanlagen
- Ansteuern von Leitsystemen für flüchtende Personen oder Feuerwehr
- Ansteuern von weiteren sicherheitsrelevanten Anlagen
Die tabellarische Darstellung der Anlagen kann je nach Gebäudekomplexität detailliert ausfallen. Falls erforderlich, ist jeder Melder in jedem Raum, Zwischendecke, Kanal und Schacht des Gebäudes aufzunehmen.
Brandlastermittlung, Brandlastberechnung nach DIN 18230
Eine Brandlastermittlung findet meist bei Industriegebäuden statt, welche nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie beurteilt werden. Dazu muss eine Tabelle mit allen Brandlasten (Art, Menge, Gewicht, Dichte, Brennwert, …) eines Brandbekämpfungsabschnittes erstellt werden. Auf Basis der ermittelten Brandlast kann die Größe der möglichen Brandbekämpfungsabschnitte errechnet werden. Das Ergebnis stellt die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile in Abhängigkeit der Brandbekämpfungsabschnittsflächen sowie die daraus resultierende Größe an Wärmeabzugsflächen dar.
Löschwasserrückhaltung
Wird in Gebäuden eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen geplant, so ist zu prüfen, ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich wird. Wassergefährdende Stoffe dürfen bei einem Löschangriff der Feuerwehr weder in das Grundwasser noch in die Kanalisation gelangen. Es gibt eine Mindestmenge von wassergefährdenden Stoffen, welche überschritten werden muss, um eine Löschwasserrückhaltung erforderlich zu machen. Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) wird bei der Berechnung der Löschwasserrückhaltung als Grundlage angenommen. Damit wird die jeweilige Wassergefährdungsklasse mit der Menge des zu lagernden Stoffes abgeglichen.
Die Größe der Rückhaltemaßnahme hängt von der Art des Löschmittels sowie von der Grundfläche der lagernden Stoffe ab.