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Technischer Brandschutz

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Technischer Brandschutz

  • Brandmeldeanlage (BMA)
  • Sprachalarmierung (SAA)
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlage
  • Brandfallmatrix
  • Brandlastermittlung
  • Löschwasserrückhaltung
Link zu: Weitere Leistungen

Weitere Leistungen

  • Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Flucht- und Rettungswegpläne
  • Feuerwehrpläne
  • Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzordnung
  • Personenstromsimulation
  • Due Diligence
  • Brandverhütungsschau
  • Brandschutzseminare

Der technische oder anlagentechnische Brandschutz ist eigentlich ein Teil des baulichen Brandschutzes, wird jedoch der Übersichtlichkeit halber separat aufgeführt. Nachfolgend sehen Sie unsere Leistungen in diesem Bereich.

Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage (BMA) stellt eine Gefahrenmeldeanlage dar, welche Feuer und Rauch durch Brandmelder erkennt und daraufhin reagiert. Als Brandmelder kommen Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder mittels Kameras usw. zum Einsatz.

Wir sind zertifiziert nach DIN 14675 und ISO 9001 – deshalb dürfen wir die Planung und Projektierung von Brandmeldeanlagen durchführen.

Mit der BMA können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, die innerhalb der Brandfallmatrix aufgelistet werden.

Wir planen die BMA nach DIN 14675, DIN VDE 0833-2 und weiteren erforderlichen Normen.

Sprachalarmierung

Eine Sprachalarmierung (SAA) nach DIN 14675 ist Teil einer Lautsprecheranlage (ELA) und wird bei Bedarf zusammen mit einer Brandmeldeanlage geplant. Die Anlage informiert im Gebäude aufhaltende Personen über eine Gefahr wie z. B. Brandalarm. Dabei ertönt keine Sirene, sondern eine Stimme, welche Anweisungen zum Verlassen des Gebäudes erteilt. Die Anweisungen können nach Bedarf auch in unterschiedlichen Sprachen erfolgen (z. B. in großen Shoppingcentern) oder mittels bekannter Musik/Melodie (z. B. Kindergärten als „stiller Alarm“).

Die Planung einer SAA erfolgt nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-4.

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) wird aktiv sobald die allgemeine Stromversorgung ausfällt. Dies geschieht mittels einer zentralen Sicherheitsstromversorgung (Akkus oder Dieselaggregat) oder dezentral über batteriegepufferte Sicherheitsleuchten.

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Gebäuden erforderlich, weil Personen bei Stromausfall Gefahr laufen, die Orientierung zu verlieren und es infolgedessen zu Unfällen kommen kann. So sind Sicherheitsbeleuchtungen meistens bei Versammlungsstätten, Industriegebäuden, Hochhäusern und weiteren Sonderbauten erforderlich sowie in nächster Nähe von Flucht- und Rettungsplänen, damit diese bei Stromausfall gelesen werden können.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist nach DIN EN 1838 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4/3 auszuführen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Es wird unterschieden zwischen einfachen Rauchableitungen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Letzteres wird in der DIN 18232 geregelt und dabei in natürliche und maschinelle RWA unterschieden. Zusätzlich kann eine RWA mittels Ingenieurmethode durch eine Rauchsimulation (Computersimulation) berechnet werden.

Je nach Verordnung werden nur Rauchableitungen gefordert oder RWA (meist im Industriebau oder Hochhäusern). RWA verfügen ebenso wie die Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen über eine Sicherheitsstromversorgung oder über pneumatische Zylinder mit CO2-Patronen.

Brandfallmatrix

Eine Brandfallmatrix (auch Steuermatrix oder Brandfallsteuermatrix) gibt eine tabellarische Übersicht über die Verknüpfung und das Zusammenwirken zwischen der Brandmeldeanlage und anderen technischen Anlagen für den Brandfall. Zum Beispiel:

  • Meldung eine Brandes an die örtliche Feuerwehr
  • Auslösung einer internen Alarmierung zur Evakuierung der Personen
  • Ansteuern von Lüftungsanlagen
  • Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzügen
  • Ansteuern von Aufzügen
  • Aktivieren einer Feuerlöschanlage
  • Ansteuern von Sonnenschutzanlagen
  • Ansteuern von Leitsystemen für flüchtende Personen oder Feuerwehr
  • Ansteuern von weiteren sicherheitsrelevanten Anlagen

Die tabellarische Darstellung der Anlagen kann mehr oder weniger detailliert ausfallen. Falls erforderlich sind jeder Raum, Kanal und Schacht des Gebäudes aufzunehmen.

Brandlastermittlung, Brandlastberechnung nach DIN 18230

Eine Brandlastermittlung findet meist bei Industriegebäuden statt, welche nach Abschnitt 7 der Industriebaurichtlinie beurteilt werden sollen. Dazu muss eine Tabelle mit allen Brandlasten (Art, Menge, Gewicht, Dichte, Brennwert, …) eines Brandbekämpfungsabschnittes erstellt werden. Auf Basis der ermittelten Brandlast kann nun nach der DIN 18230-1 die Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und an die Größe der Brandbekämpfungsabschnitte errechnet werden. Das Ergebnis zeigt, welche Feuerwiderstandsdauer die Bauteile benötigen und welche Größe an Wärmeabzugsflächen zu berücksichtigen ist.

Löschwasserrückhaltung

Wird in Gebäuden eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen geplant, so ist zu prüfen, ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich wird, da wassergefährdende Stoffe weder in das Grundwasser noch in die Kanalisation gelangen dürfen. Es gibt eine Mindestmenge von wassergefährdenden Stoffen, welche überschritten werden muss, um eine Löschwasserrückhaltung fordern zu können – dies ist auch abhängig von der Wassergefährdungsklasse (WGK) der gelagerten Stoffe. Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) kommt zur Anwendung, wenn mehr als 100 t mit WGK 1 oder 10 t mit WGK 2 oder 1 t mit WGK 3 je Lagerabschnitt gelagert wird.

Die Größe des Rückhaltebeckens eines Lagerabschnitts hängt von der Art des Löschmittels ab. Löschschaum benötigt weit mehr Volumen als Wasser.

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Seit 1990 arbeiten wir als beratende Ingenieure und Sachverständige für unsere Kunden deutschland- und europaweit.

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