Sanierung von Grundleitungen

Sanierung von Grundleitungen
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Einmal gebaut, nie wiedergesehen und in Vergessenheit geraten: private Abwasserleitungen stehen häufig nicht im Fokus ihrer Eigentümer – solange sie funktionieren. Dabei könnten Untersuchungen zufolge bis zu 80 % aller privaten Abwasserleitungen beschädigt sein. Bei den öffentlichen Leitungen liegt die Schadensrate dagegen bei nur ca. 15 %. Der große Unterschied kommt daher, dass private Leitungen oft nicht von Fachfirmen nach den Regeln der Technik gebaut wurden, häufig keine Abnahmeprüfung erfolgt und die Leitungen auch während der Betriebszeit selten geprüft werden. Welche Auswirkungen undichte Abwasserleitungen haben, wie Sie deren Zustand überprüfen können und welche Möglichkeiten zur Sanierung bestehen, soll Ihnen der folgende Artikel zeigen.

Folgen undichter Abwasserleitungen

Die drei wesentlichen Gründe, warum Abwasserleitungen dicht sein müssen, sind zum einen die Umweltgefährdung durch undichte Leitungen – durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt. Vor allem dann, wenn aus diesem Grundwasser das Trinkwasser gewonnen wird, ist Gefahr in Verzug. Zum anderen sind undichte Leitungen für den Betrieb der Kläranlagen problematisch. Liegen die Leitungen unterhalb des Grundwasserspiegels, so fließt permanent sauberes Grundwasser in die defekten Leitungen, vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss in den Kläranlagen aufwändig gereinigt werden. Dadurch steigen die Betriebskosten der Kläranlagen und somit auch die Abwassergebühren. Der dritte Grund ist die Gefährdung der Betriebssicherheit. Durch die Schadstellen können Wurzeln, Erde oder andere Fremdkörper in die Leitungen eindringen und diese verstopfen. Wenn Erde zusammen mit Grundwasser in undichte Leitungen gespült wird, können im Untergrund große Hohlräume entstehen, die im schlimmsten Fall zu Geländeeinbrüchen führen können. Zudem kann der Wert eines bebauten Grundstücks ohne Nachweis einer dichten Grundstücksentwässerungsanlage deutlich sinken.

Um dieses Gefährdungspotential zu minimieren, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Entwässerungsanlage ordnungsgemäß zu betreiben. Die Fristen und Intervalle für die Untersuchungen sind in den einzelnen Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt. Dennoch trägt der Eigentümer die Verantwortung und muss im Ernstfall nachweisen, dass seine Grundstücksentwässerungsanlage dicht ist. Fehlt der Dichtheitsnachweis oder ist dieser älter als 20 Jahre, sollten die Abwasserleitungen so bald wie möglich überprüft werden. Die Wassergesetze der Länder und kommunale Satzungen können Fristen verbindlich vorschreiben.

Private Abwasserleitungen

Bild: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn

Prüfung der Leitungen

Die Prüfpflicht gilt in erster Linie für im Erdreich oder anderweitig unzugänglich verlegte Leitungen. Abwasserleitungen, die innerhalb des Gebäudes, meist unterhalb der Kellerdecke, verlegt wurden, müssen nicht geprüft werden. Austretendes Wasser würde hier direkt bemerkt werden.

Die Dichtheit der Leitungen kann optisch oder physikalisch überprüft werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, regelt die DIN 1986-30. Bei bestehenden Leitungen ist die Standardprüfung die TV Inspektion. Dabei fährt eine über den Revisionsschacht eingeführte Kanalkamera die Leitungen ab und macht die Schäden sichtbar. Falls der Verlauf der Leitungen unbekannt ist, weil z. B. keine Pläne oder Revisionsunterlagen existieren, kann dieses Verfahren auch zur Ortung und Dokumentierung des Leitungsnetzes dienen.

Kanalkamera

Bild: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

Bei Neubau oder wesentlicher Änderung der Leitung ist gemäß DIN EN 1610 eine Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck vorgesehen. Dadurch können Ausführungsmängel rechtzeitig erkannt und reklamiert werden. Bei dieser Prüfvariante wird die Leitung mit Wasser oder Luft befüllt. Hält die Abwasserleitung den geforderten Wasserstand bzw. Luftdruck innerhalb einer Toleranz, gilt sie als dicht.

Sanierungsverfahren an beschädigten Abwasserleitungen

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Dichtheitsprüfung kann nun die Sanierung geplant werden. Große Schäden müssen so schnell wie möglich behoben werden. Geringere Schäden können kostengünstiger saniert werden, wenn sie mit anderen Arbeiten verbunden werden. Empfohlene Sanierungsfristen nach DIN 1986-30, Anhang B, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Sanierung von Grundleitungen - Sanierungspriorität

Welches Sanierungsverfahren angewendet wird, hängt von der Schadensart und der Zugänglichkeit der Leitungen ab. Sind wenige kleine Schäden vorhanden und zukünftig auch nur wenige Schäden zu erwarten, rentiert sich eine Reparatur der Leitung. Bei größeren Schäden muss die Leitung renoviert oder erneuert werden. Bei der Renovierung wird ein neues Rohr in das alte eingezogen und ausgehärtet, „Lining“ genannt. Lediglich bei so starken Beschädigungen, dass die Abwasserleitung teilweise eingestürzt ist oder anfallende Abwassermenge nicht mehr fasst, ist eine Neuverlegung der Leitung in offener Bauweise sinnvoll. Bei diesem als „Berstlining“ bezeichneten Verfahren wird ein kegelförmiger Berstkopf an einem Seil durch den defekten Kanal gezogen, zertrümmert das alte Rohr und verdrängt die Bruchstücke in das umgebene Erdreich. Hinter dem Berstkopf wird das neue Kanalrohr eingezogen.

Fazit

Undichte Abwasserleitungen können sehr aufwändige und kostspielige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen. Umfangreiche Erneuerungen der Leitungen im offenen Graben können jedoch vermieden werden. Durch regelmäßige Wartung und Prüfung der Leitungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bringen sich Grundstückseigentümer auf die sichere Seite und erhalten den Wert ihrer Anwesen.

Autor dieses Beitrages:

Bastian Hutschenreuter, Versorgungstechnik

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