Schallimmissionsschutz – die Einwirkung von Schall reduzieren.
Der Schallimmissionsschutz ganz allgemein soll einen Ausgleich schaffen zwischen dem Ruhebedürfnis des Menschen auf der einen Seite und dem Wunsch nach hoher Mobilität, Entfaltung und Produktivität auf der anderen Seite. Besonders in dicht besiedelten Wohn- und Wirtschaftsräumen kommt es zu einer raschen Vervielfältigung von Lärmquellen beispielsweise aus Straßenverkehr, Flugverkehr und technischen Anlagen. Rechtliche Grundlage für den Immissionsschutz ist im Wesentlichen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Ausführungsvorschriften. Zur Bestimmung der Lärmgrenzwerte ist der für den Standort maßgebende Bebauungsplan heranzuziehen.
Aufgabe des Bebauungsplanes
In der Bauleitplanung zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt/Gemeinde in Deutschland ist der Bebauungsplan ein wichtiges Planungsinstrument. Durch die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit erstellt jede Stadt eigenverantwortlich als rechtsverbindliche Satzung einen Bebauungsplan. Mit diesem werden städtebauliche Ziele verfolgt, wie sie in Baugesetzbuch und Landesbauordnung definiert sind. Festgesetzt werden beispielsweise Nutzung einer Fläche ganz allgemein wie auch detaillierte Angaben wie Firstrichtung, Grünflächen, Dachform etc. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Behörden für Bauvorhaben eine Baugenehmigung erteilen.
Im Schallimmissionsschutz interessiert hauptsächlich die Gebietszuweisung des zu untersuchenden bzw. zu planenden Immissionsortes. Anhand der Gebietszuweisung werden folgende Immissionsrichtwerte (IRW) unterschieden:
Tabelle IRW nach TA-Lärm
Gebietsart | tags | nachts |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kerngebiet, Dorfgebiet und Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Kran- kenhäuser und Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A |
Schallimmissionsschutz in der Projektplanung
Bereits bei der Standortfindung eines Betriebes spielt der beratende Ingenieur im Bereich des Schallimmissionsschutzes eine bedeutsame Rolle. Durch Sichtung des Bebauungsplanes kann die Eignung des Bauvorhabens am Standort geprüft werden. Unter Umständen sind bereits von anderen Betrieben/Anlagen bestimmte Immissionskontingente belegt oder ausgeschöpft. Eine einfache Prognoseberechnung kann Aussagen über erforderliche Abstände zur Nachbarbebauung oder der geometrischen Ausrichtung des Gebäudes machen. Ist noch kein Bebauungsplan vorhanden, kann zumindest der Flächennutzungsplan oder ein Abstandserlass herangezogen werden. Wenn über die Standortwahl kein Immissionsschutz herstellbar ist, können als sekundäre Maßnahmen Lärmminderungen erreicht werden, z. B. Schalldämpfer, Kapselungen und Schutzwände. In der Praxis ist es leider so, dass der Ingenieur im Schallimmissionsschutz bereits eine fertige entworfene Planung vorgelegt bekommt. Die primären Lärmminderungen sind in dieser Phase oft nicht mehr möglich.
Deshalb ist es wünschenswert, frühzeitig in der Planung einen Fachplaner für Schallimmissionsschutz hinzuzunehmen, was sich in der Regel reduzierend auf die Baukosten auswirkt.
Lärm von Parkplätzen
Die Beurteilung der Schallemission eines Parkplatzes ist ein Anwendungsgebiet der Schallimmissionsschutz-Planung. Parkplätze spielen in der Lärmbetrachtung eine entscheidende Rolle, auch wenn diese gerne vernachlässigt werden. Die Rede ist hier von anlagenbezogenen Parkplätzen, welche klar von den öffentlich- rechtlichen, wie z. B. Autobahnpark- und Rastplätzen abzugrenzen sind. Anlagenbezogene Parkplätze gehören zu einer baulichen Anlage und werden deshalb nach der TA-Lärm berechnet und beurteilt. Sobald ein Fahrzeug mit der Vorderachse die öffentlich-rechtliche Straße verlässt, wird der Lärm aus An- und Abfahrgeräuschen, Be- und Entladevorgängen, Türenschlagen etc. der Anlage zugerechnet. Über die TA-Lärm hinaus werden für die Beurteilung in der Praxis zumeist Parkplatzstudien herangezogen, welche eine realistische Beurteilung des Parkplatzes erlauben.
Die bayrische Parkplatzlärmstudie hat sich wegen des hohen Erfahrungswertes in der Fachwelt etabliert. Die erste Veröffentlichung dieser Studie durch das bayrische Landesamtes für Umwelt im Jahre 1989 wurde bereits 5 Mal neu aufgelegt und ist in der Fassung 2007 zu erhalten.
Der Geräuschpegel des Parkplatzes eines Jugendclubs beispielsweise wird sich stark von dem einer Produktions- halle oder Einzelhandelmarktes unterscheiden. Die Beurteilung von anlagenbezogenen Parkplätzen erfordert eine individuelle Betrachtung und Planung. Bei fehlenden Eingangsdaten können auch an vergleichbaren Anlagen Messungen durchgeführt bzw. Parkplatzwechsel gezählt werden.