Schallschutznachweis nach DIN 4109

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 wird im Zuge der Genehmigungsplanung zur Vorlage bei der Baurechtsbehörde benötigt.

Werden wir frühzeitig in die Planung miteinbezogen, können wir Sie umfassend, neutral und professionell zu den Anforderungen beraten, sodass der Schallschutznachweis am Ende lediglich Formsache und fester Bestandteil einer fundierten Bauakustikplanung ist. Mit dem Schallschutznachweis belegen wir Ihnen mittels Berechnung die geforderte Qualität des Schallschutzes in Ihrem Gebäude.