Sachverständige für Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Technischer Brandschutz
Weitere Leistungen
Baulicher Brandschutz
Zum baulichen Brandschutz zählen alle Bereiche, welche mit dem Bau oder der Sanierung zusammenhängen. Unsere Erfahrung erstreckt sich über unterschiedlichste Gebäude und Gebäudearten, wie z. B.:
- Standardbauten (Wohn- und Bürogebäude)
- Neubauten, Bestandsgebäude, Denkmalgeschützte und Historische Gebäude, UNESCO Weltkulturerbe, Gebäude des Bundes
Des Weiteren geregelte sowie ungeregelte Sonderbauten und weitere besondere Gebäude:
- Industrie-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen, Universitäten, Pflegeeinrichtungen, Kindertages-, Beherbergung-, Versammlungs- und Sportstätten
- Garagen und Gebäude größer als 112.000 m² Bruttogrundfläche
- Hoch- und Gewächshäuser, Labore, Klärwerke, Tunnel, Gaststätten auf Burganlagen, Containeranlagen u.v.m.
Unser Leitbild während der Leistungserbringung ist, individuelle und qualitative Lösungen für den Auftraggeber zu erarbeiten. Hierbei stehen neben der Einhaltung der Interessen des Auftraggebers die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele, wirtschaftliche, nutzungsfreundliche und nachhaltige Varianten im Vordergrund. Die Anforderungen werden auf Sinnhaftigkeit überprüft und herstellerunabhängige Ansätze aufbereitet. Zudem werden z. B. Gestaltungen von offenen Lernlandschaften anstelle von notwendigen Fluren, offenen Geschossverbindungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Photovoltaikanlagen sowie elektrischen Ladestationen berücksichtigt.
Im Zuge der begleitenden Planung und Ausführung der Baumaßnahmen streben wir eine kontinuierliche Kommunikation mit den Planungsbeteiligten, Auftraggebern, Behörden, Dienststellen sowie Prüfsachverständigen an, um eine möglichst effiziente Planungs- und Ausführungsphase zu erreichen.
Brandschutzberatung
Zu Rechts- und Sachfragen bezüglich des baulichen und technischen Brandschutzes bieten wir Ihnen entsprechende Beratung und falls erforderlich auch Konzepte, Nachweise oder Stellungnahmen an.
Wir prüfen geltendes und anwendbares Recht oder die Übereinstimmung eines vorgegebenen Sachverhaltes und geben eine gutachterliche Beurteilung zum Sachverhalt ab.
Im Rahmen der Beratung informieren wir Sie bzgl. möglicher Lösungen und geben Ihnen einen Überblick für die weitere sinnvolle Vorgehensweise (Variantenauswertung).
Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept (Leistungsphasen 1 – 4)
Bei Neubauten, Nutzungsänderungen, Sanierungen oder vergleichbaren wesentlichen Veränderungen ist in der Regel ein Nachweis über den Brandschutz zu erbringen. Je nach Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes kann dies über eine Nachweisführung oder in Form eines prüfpflichtigen Brandschutzkonzeptes/Brandschutznachweises erfolgen.
Bei einfachen Standardbauten wie kleineren Wohn- oder Bürogebäuden wird der Brandschutznachweis meist durch den Architekten über die Bauzeichnungen mit erbracht. Für Sonderbauten und in der Regel für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 wird dieser in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes erstellt. Dieses umfasst einen Textteil (Erläuterungsbericht) sowie einen Planteil (Brandschutzpläne) und enthält alle relevanten Angaben für eine Baugenehmigung zum vorbeugenden baulichen, anlagetechnischen, organisatorischen sowie abwehrenden Brandschutz.
Bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten arbeiten wir mit dem Leistungsbild nach AHO-Heft 17 (aktueller Stand). Als Grundlage dient die jeweils zutreffende Landesbauordnung (ggf. die zugehörige Ausführungsverordnung) sowie die zugehörige Verwaltungsvorschrift über technische Baubestimmungen (VVTB) bzw. nach dem Muster Sonderbauvorschriften, Richtlinien, Arbeitsblätter, Entscheidungshilfen, Erläuterungen und Normen.
Je nach Gebäude kann es hierbei erforderlich werden, die bauzeitlichen Genehmigungen und Vorschriften zu eruieren und anzuwenden, um den Bestandsschutz geltend zu machen.
Denkmalschutz / Bestandsschutz
„Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Bei der Erhaltung von Denkmälern spielt auch der Brandschutz eine große Rolle. Dabei gilt, unter Einhaltung der historischen Bauteile, ein hohes Sicherheitsniveau für die Nutzer und für den bestmöglichen Erhalt der historischen bzw. bestehenden Gebäudesubstanz.
Wir konnten in den vergangenen Jahren viel Erfahrung mit denkmalgeschützten Gebäuden sammeln, z. B. mit Gebäuden, die als Weltkulturerbe von der UNESCO bezeichnet werden. Bereits mehrere Objekte durften wir von der Planung über die Bauausführung bis hin zur erneuten Nutzungsaufnahme begleiten.
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist eine wichtige Phase in der Umsetzung eines Bauvorhabens. Sie konkretisiert die mit der Baugenehmigung bestätigten Planung und bereitet diese für die Bauausführung vor.
Im Brandschutz unterstützen und beraten wir in allen brandschutztechnischen Fragen bei der Findung der passenden Lösung für die Bauausführung. In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, eine Sonderlösung anzuwenden. Um eine solche zu finden, arbeiten wir eng mit den Architekten, den Fachplanern und, sofern erforderlich, mit den Produktherstellern, der Brandschutzdienststelle sowie der genehmigenden Stelle (Bauamt) zusammen.
Objektüberwachung und Fachbauleitung Brandschutz (Leistungsphase 8)
Auch während der Bauausführung auf der Baustelle wird der Brandschutz tätig. Er überwacht gewerkübergreifend die Ausführung aller brandschutztechnisch relevanten Bauteile.
Die Tiefe der Objektüberwachung durch den Brandschutz kann mit dem Bauherrn individuell vereinbart werden. Die AHO gliedert diese Leistungsphase in drei Niveaustufen:
- Prinzipielle Übereinstimmung
- Systematisch-stichprobenartige Kontrolle
- Baubegleitende Qualitätssicherung
Dokumentation zur Ergänzung der Bauausführung
Wir bieten eine Dokumentation mit der Aufnahme von verschiedenen brandschutzrelevanten Bauteilen an, z. B. Raumabschluss, Brandabschottungen, Brandschutztüren, Brandschutzeinrichtungen, Kennzeichnungen etc. (Bestandserfassung).
Die Dokumentationen beinhalten jeweils detaillierte Listen mit Fotodokumentation sowie Plänen und den Positionen der Bauteile. Diese Unterlagen können bei komplexeren Projekten zur Bauabnahme erforderlich sein.
Alternativ unterstützen wir Sie bei der Einführung eines softwarebasierten Dokumentationssystems, welches eine nachhaltige Überwachung des Brandschutzes über die Nutzungsdauer des Gebäudes gewährleistet. Dies ist besonders hilfreich bei Gebäuden mit hoher Installationsdichte und vielen Neuinstallationen, z. B. bei Krankenhäusern.
Wir sind für Sie da:
Unsere Sachverständigen für Brandschutz betreuen Sie zuverlässig bundes- und europaweit. Zu unserem Kundenkreis zählen unter anderem öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Bund, Kommunen sowie Stiftungen und Vereine, Unternehmen und Privatkunden.
Um Ihr Projekt wirtschaftlich und nachhaltig zu planen und Sie bis zur Fertigstellung zu begleiten, stehen Ihnen unsere geprüften und erfahrenen Sachverständigen für Brandschutz zur Seite. Hierbei legen wir großen Wert darauf, uns kontinuierlich weiterzubilden, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Durch unsere weiteren Gewerke im Haus (Bauphysik, Versorgungstechnik und Elektrotechnik) erfolgt ein stetiger fachtechnischer Austausch. Dadurch werden Kriterien berücksichtigt, welche oftmals in Vergessenheit geraten.