Schallimmissionsschutz (Lärmschutz)

Der Schallimmissionsschutz trägt dem Ruhebedürfnis des Menschen auf der einen Seite und dem Wunsch nach hoher Mobilität, Entfaltung und Produktivität auf der anderen Seite Rechnung. Im Zentrum steht das Schutzziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Wir erstellen maßgeschneiderte Schallprognosen und Schallausbreitungsberechnungen mit Know-how und modernster Software.

Schallimmissionsschutz

In der Bauleitplanung

  • Ermittlung der Geräuschvorbelastung im Plangebiet
  • Berechnung von Emissions- bzw. Immissionskontingenten im Plangebiet (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691)
  • Planung und Optimierung von baulichen und organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen
  • Beratung zur Vermeidung von Lärmkonflikten bei der Erstellung von Flächennutzungs- und Baubauungsplänen

In Genehmigungsverfahren/Beschwerdeverfahren

  • Prognose der Geräuschimmissionen im Rahmen der Prüfung auf Einhaltung der Schutz- bzw. Vorsorgepflicht genehmigungs- und nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen (TA Lärm)
  • Prognosen zur Ermittlung des Ausmaßes von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte in der betroffenen Nachbarschaft
  • Prognosen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen
  • Ermittlungen der Geräuschimmissionen durch Messung an Immissionsorten und Ersatzimmissionsorten nach TA Lärm