Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz
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Heute ist die Klimatisierung in Autos natürlich Standard. Aus diesem Grund stellt sich beim Betreten eines nicht klimatisierten Büros recht schnell eine Unzufriedenheit ein, was zur Folge hat, dass immer mehr Büros gekühlt werden. Schließlich soll sich der Mitarbeiter wohl fühlen. Im Nicht-Wohngebäude schlägt sich diese Tatsache mit immer höherem Kühlbedarf und steigendem Energieeinsatz nieder. Durch die Aktualisierung der DIN 4108-2 im Februar 2013 ist das erklärte Ziel dieser Tatsache entgegen zu wirken.

Allgemein neu ist im Gegensatz zur alten Fassung, dass die Nachweisführung nun auch für Erweiterungen und bestehende Gebäude zu erfolgen hat. Bisher war lediglich die Nachweisführung bei neu errichteten Wohn- und Nicht-Wohngebäuden erforderlich.

Zudem gibt es jetzt eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, wobei das grundsätzliche Verfahren auf Basis der Sonneneintragskennwerte erhalten blieb. Konkretisiert wurde die alternative Nachweisführung mittels Gebäudesimulation. Hier dürfen nun Übergradstunden je nach Standort und keine standortunabhängigen Grenzwerte mehr verwendet werden.

Durch veränderte Wetterdaten kam es auch zu Verschiebungen bei den Sommerklimaregionen (siehe Abbildung).

Abbildung: DIN 4108

 

Der Ansatz zur Nachtlüftung wird nun differenzierter betrachtet und passive Kühlung berücksichtigt. Ebenfalls detaillierter ist die Berücksichtigung des Abminderungsfaktors FC in Abhängigkeit der Verglasung (Unterscheidung 2-fach- und 3-fach-Verglasung). Nachfol-end fassen wir Ihnen die Änderungen je Gebäudeart kurz zusammen.

Wohngebäude: Im Vergleich zur Norm von 2003 lässt sich feststellen, dass die Anforderungen im Wesentlichen gleich geblieben sind, tendenziell eher etwas geringer. Dies lässt sich damit begründen, dass die Bauweise hier normalerweise relativ schwer ist und durch bewusste Verwendung des außenliegenden Sonnenschutzes oder der Rollläden der Eintrag von vornherein verringert oder durch gezielte Nachtlüftung reduziert wird. Selbst im Fall, dass es erhöhte Einträge gibt, liegt die Toleranzschwelle hier wesentlich höher als am Arbeitsplatz.

Nicht-Wohngebäude: Die Bauweise für Nicht-Wohngebäude ist, anders als im Wohngebäude,häufig geprägt durch Trockenbau, abgehängte Decken und Doppelböden, wodurch die Bauweise automatisch leichter ist und die Speichermasse des Gebäudes geringer. Hinzu kommt, dass durch fehlende Nutzung in der Nachtzeit keine Nachtlüftung (es sei denn die Technik gibt es her) in Ansatz gebracht werden kann. Hieraus ergibt sich, dass Gebäude, welche nach DIN 4108-2:2003 lediglich einen außenliegenden Sonnenschutz benötigten, nun mit der Neufassung neben dem Sonnenschutz eine Sonnenschutzverglasung oder/und Systeme zur Raumkühlung (mit Energie ausschließlich zur Förderung des Kühlmediums) benötigen, um die Anforderungen einzuhalten.

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass insbesondere im Nicht-Wohnungsbau eine Planung ohne Verknüpfung von Bauphysik und Technik zu einer Erhöhung der Kosten führen kann. Beziehen Sie also rechtzeitig alle Planer mit ein und fordern deren Zusammenarbeit. Sie dürfen natürlich auch uns fordern, da wir diese Leistungen in unserem Haus vereinen. Wir freuen uns darauf!

 

 

 

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